Aktie
Eine Aktie ist ein Wertpapier das einen Anteil am Grundkapital eine´r Aktiengesellschaft verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Börsenkurs richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft des Unternehmens und kann folglich erheblichen Schwankungen unterliegen.
Bei Konkurs des Unternehmens ist das Aktienkapital verloren.
Der Aktienbeitz ermöglicht die Mitbestimmung im Unternehmen durch Teilnahme an den Hauptversammlungen und deren Satzungsmäßigen regularien.
Der Inhaber einer Aktie ist also Teilhaber am Vermögen der Gesellschaft. Seine Rechte werden durch das Aktiengesetz geschützt.
Man unterscheidet zwischen Inhaberaktien, Namensaktien Stammaktien und Vorzugsaktien.
Inhaberaktien:
Übertragbar durch einfache Einigung und Übergabe. Sie sind die in Deutschland übliche Art des Aktienbesitzes und für den Aktienhandel am besten geeignet.
Namensaktien:
Diese lauten auf den Namen des jeweiligen Inhabers (Aktionärs), der außerdem in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen wird. Namensaktien können nur durch Indossament übertragen werden.
Stammaktien:
Anteile, die allen Eigentümern die gleichen Rechte einräumen.
Vorzugsaktien:
Aktien, die Ihren Inhabern Sonderrechte einräumen, dafür aber oft das Stimmrecht einschränken oder ausschließen.
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